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ADR ist die Abkürzung für "Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route".
Das ADR ist ein europäisches Abkommen über die Beförderung von Gefahrgut auf der Straße. Es enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut.
Der ADR fordert:
ADR-Schulungsbescheinigung (ARD-Card):
Durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Basiskurs (3 Tage) und anschließender Prüfung wird eine Bescheinigung mit fünfjähriger Gültigkeit ausgestellt.
In Deutschland werden diese Prüfungen von der zuständigen Deutschen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen.
Der ADR regelt:
Gefahrgutklassen 1-9:
Klassen 2-6 sowie 8 und 9 sind Bestandteil der ADR-Schulungsbescheinigung.
Für Tanktransporte, Kl.1-Güter (Explosiv) und Kl.7-Güter (Radioaktiv) muss nach dem Basiskurs ein anschließender Aufbaukurs besucht werden.
Zu sehr speziellen Lernzielen sind nicht immer Kurse aus der Region im Angebot.
Rechercheziele | Ratgeber |
▼Z.Z. leider keine Angebote : ADR-Bescheinigung | |
• Z.Z. leider keine Angebote zum sonstigen Merkmal: Gefahrgutbeauftragte/r | |
• Z.Z. leider keine Angebote zum sonstigen Merkmal: Gefahrgutfahrer/in |
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia