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Sie wollen junge Menschen ausbilden? Vom ersten Tag bis zum Abschluss der Ausbildung können Sie als Ausbilder/-in einen wesentlichen Teil dazu beitragen, Auszubildende zu begleiten, künftige Fachkräfte zu entwickeln und im Unternehmen zu halten! Um im Betrieb oder Unternehmen als Ausbilderin oder Ausbilder Wissen weitergeben zu dürfen, müssen Sie 'persönlich und fachlich geeignet sein' - so steht es in §28 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese Eignung können Sie mit dem Ausbilderschein der Industrie- und Handelskammer (IHK) belegen. Experte im Bereich Ausbildereignung: Mit jährlich über hunderten von Teilnehmenden und erfahrenen Dozierenden bringen wir eine langjährige Expertise für die Vorbereitung auf die Prüfung vor der IHK ein und bereitenSie in der Weiterbildung „Ausbildung der Ausbilder (IHK)“ praxisnah auf Ihren IHK-Abschluss vor.
Abschluss: IHK-Abschluss