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Für die Eintragung in das Installateurverzeichnis des örtlich zuständigen Verteilungsnetzbetreibers (VNB) Strom ist ein Nachweis der fachlichen Befähigung nötig.
Dieser Nachweis ist in vielen Fällen durch den Meisterbrief gegeben.
Diejenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, können den Nachweis durch eine Prüfung (Sachkundenachweis) erbringen.
Dies gilt für Personen, die eine Ausübungsberechtigung nach §7 / §7a / §7b HWO für das Elektrotechniker-Handwerk haben. Weiterhin gilt diese Regelung für Unternehmer die eine Ausnahmebewilligung nach §8 oder §9 HWO haben.
Auch Personen, die zwar die Meisterprüfung im Elektrotechniker-Handwerk nach neuer Prüfungsordnung bestanden, aber in der Bescheinigung nach §7 Abs. 5 der Meisterverordnung (Sicherheitsschein) nicht die nötige Punktzahl erreicht haben, können mit Hilfe des Sachkundenachweises die Eintragung in das Installateurverzeichnis erreichen.
Lehrgangsinhalt:
- Rechtlicher Rahmen
- Prüfen und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen
- Schaltanlagen und Verteiler
- Projektierung für elektrische Anlagen
- Prüfungen, Messungen und Fehlersuche (Praktische Übungen)
Unterkunft auf Wunsch im Wohnheim möglich.
- Zertifikat
- TREI-Schein (Sachkundenachweis)
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Mit Unterkunft (Kursmerkmal)