Inhalt
Ziel:
Bei der Ausbildung zum Kaufmännischen Assistenten / zur kaufmännischen Assistentin handelt es sich um eine berufliche Erstausbildung. Sie soll die Schüler und Schülerinnen befähigen, kaufmännisch-verwaltende Aufgaben zu übernehmen und ist daher von folgenden Leitgedanken geprägt:
- Berufsbezug,
- Lernbüro als zentraler Orientierungspunkt,
- fächerübergreifendes Arbeiten, ohne die Fachzusammenhänge aufzugeben.
Inhalte:
Lernfelder:
- Lern- und Arbeitstechniken
- Der Betrieb in Umwelt, Volks- und Weltwirtschaft
- Zahlenmäßige Erfassung betrieblicher Abläufe
- Personalwesen
- Beschaffung
- Marketing und Absatz
- Aufbereitung und Analyse von Daten der betrieblichen Rechnungslegung
Unterrichtsfächer:
- Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen
- Mathematik
- Informationsverarbeitung
- Deutsch
- Englisch
- Wirtschaftspolitik
- Sport
- Philosophie
- Technische Informatik
- Projekt/Wahlpflichtbereich (Schülerfirma)
Die Fachhochschulreife (schulischer Teil) wird integrativ mit Bestehen der Abschlussprüfung erworben. Die Fachhochschulreife ist nach einem mindestens halbjährigen einschlägigen Praktikum oder einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung die Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums an einer Fachhochschule in allen Bundesländern.
Teilnahmevoraussetzungen: Mittlerer Schulabschluss oder oder Nachweis einer sonstigen dem Mittleren Schulabschluss gleichwertigen Vorbildung.
Die Anträge auf Aufnahme für das jeweils folgende Schuljahr sind bis zum 28. Februar des laufenden Jahres einzureichen.
- Abschluss
- Assistent/in - Kaufmännische/r Assistent/in [staatlich geprüft] (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht)
Assistent/in - Kaufmännische/r Assistent/in für Informationsverarbeitung [staatlich geprüft] (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht) i - Förderungsart
- BAföG (Ausbildung/Schule) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht